- Handelsschiff
- Hạn|dels|schiff 〈n. 11〉 Schiff zur Warenbeförderung; Ggs Passagierschiff
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Hạn|dels|schiff, das:dem Transport von Handelsgütern dienendes Schiff.* * *
Handelsschiff,ein Fahrzeug, das Fahrgäste und Güter aller Art gegen Entgelt über See befördert. Es muss nach den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaften erbaut sein, den Vorschriften der Sicherheitsbehörden (z. B. Seeberufsgenossenschaft, Board of trade) genügen und in das Schiffsregister seines Heimatstaates eingetragen sein. Das Maß für die Gesamtgröße von Handelsschiffen ist die Bruttoraumzahl (BRZ, Raumzahl), früher die Bruttoregistertonne (BRT, Registertonne). Die Wirtschaftlichkeit von Handelsschiffen ergibt sich v. a. aus der höchstmöglichen Nutzung des Schiffsraums als Laderaum bei Frachtschiffen oder als Passagierraum bei Fahrgastschiffen. (Handelsflotte)* * *
Hạn|dels|schiff, das: zur Handelsflotte gehörendes Schiff.
Universal-Lexikon. 2012.